Anschlussfinanzierung in Nürnberg
Endet Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren, entscheiden Sie neu über Zins und Bank. Wir zeigen Ihnen, welcher Weg wann offen ist, und vergleichen das Angebot Ihrer Bank mit anderen.
Wann welcher Weg offen ist
Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis rund fünf Jahre im Voraus. Im letzten Jahr vor dem Ende holen Sie Angebote ein und vergleichen sie mit dem Ihrer Bank.
Ihre Zinsbindung endet in 20 Monaten, ein Forward-Darlehen ist schon möglich.
- Forward-Darlehen möglich bis zu fünf Jahre vorher, mit Zinsaufschlag je Monat Vorlauf
- Angebote vergleichen in den letzten zwölf Monaten
- Verlängern oder Bank wechseln zum Ende, ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Drei Wege zur Anschlussfinanzierung
Bei allen drei läuft Ihre Restschuld zu einem neuen Zins weiter. Sie unterscheiden sich darin, wann Sie handeln, wie viel Aufwand entsteht und ab wann der Zins feststeht.
Prolongation
Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Bank.
- Wann
- Zum Ende der Zinsbindung, auf Angebot Ihrer Bank.
- Aufwand
- Gering. Die Grundschuld bleibt, eine neue Prüfung ist nur bei deutlich höherem Betrag vorgeschrieben.
- Zinssicherheit
- Ab Annahme des Angebots.
- Passt, wenn
- das Angebot Ihrer Bank dem Vergleich mit anderen standhält.
Umschuldung
Eine andere Bank löst Ihre Restschuld ab.
- Wann
- Zum Ende der Zinsbindung, bei über zehn Jahren Bindung schon nach zehn Jahren.
- Aufwand
- Höher. Die neue Bank prüft Einkommen und Unterlagen, Ihre bisherige Bank tritt die Grundschuld ab.
- Zinssicherheit
- Ab dem Vertrag mit der neuen Bank.
- Passt, wenn
- eine andere Bank Ihnen bessere Bedingungen bietet.
Forward-Darlehen
Sie sichern sich den Zins heute für später.
- Wann
- Bis rund fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung.
- Aufwand
- Wie bei Prolongation oder Umschuldung, nur früher.
- Zinssicherheit
- Ab heute, mit Aufschlag für jeden Monat Vorlauf.
- Passt, wenn
- Sie Ihre künftige Rate schon heute kennen wollen.
Brauchen Sie zusätzlich Geld, etwa für eine Modernisierung?
Zur Kapitalbeschaffung
Was wir für Sie übernehmen
Sie entscheiden, welcher Weg passt. Den Rest übernehmen wir mit Ihrer bisherigen und der neuen Bank.
- Den Termin im BlickWir melden uns, bevor Ihre Zinsbindung endet, nicht erst, wenn das Angebot Ihrer Bank im Briefkasten liegt.
- Angebote nebeneinanderDas Angebot Ihrer Bank neben anderen, mit Zins, Zinsbindung und allen Kosten des Wechsels.
- Den Wechsel der BankIhre Grundschuld muss nicht gelöscht werden, die bisherige Bank tritt sie an die neue ab. Das stimmen wir mit beiden ab.
- Eine Rate, die zu Ihnen passtTilgung und Laufzeit rechnen wir neu, passend zu dem, was Sie bis zur Rente noch vorhaben.
Fragen zur Anschlussfinanzierung
Bei einer Zinsbindung über zehn Jahre ja. Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So steht es in § 489 BGB.
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns an.
0911 377 66 60Sprechen wir über Ihre Zinsbindung
Nennen Sie uns das Ende Ihrer Zinsbindung und Ihre Restschuld, am Telefon oder in der Anfrage. Wir legen Ihnen die Wege dann mit Zahlen nebeneinander.

